Welche Anforderungen stellt der Bebauungsplan an Padelplätze?
Der Bebauungsplan regelt Baugebiet, Grundflächenzahl und Baugrenzen. Sportanlagen sind meist zulässig, im reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise.

Der Bebauungsplan legt fest, ob ein Padelplatz auf einem Grundstück zulässig ist, wie viel Fläche er bedecken darf und wo er stehen darf. Ein vollständiger Bebauungsplan legt dafür nach § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mindestens die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen fest. Nach der Art der Nutzung richtet sich, ob überhaupt eine Sportanlage erlaubt ist. Anlagen für sportliche Zwecke sind laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) in Gewerbe-, Misch-, Dorf-, Kern- und urbanen Gebieten sowie in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässig, in reinen Wohngebieten nur ausnahmsweise. Auch wo der Plan einen Padelplatz erlaubt, muss dieser die Lärmwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einhalten.
4 Festsetzungen des Bebauungsplans entscheiden über den Padelplatz
Ein Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde. Er legt für ein Gebiet verbindlich fest, was auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf, und gilt für jeden Bauherrn gleich. Seine einzelnen Regeln heißen Festsetzungen. Enthält ein Plan mindestens die vier Festsetzungen aus § 30 Abs. 1 BauGB, beurteilt die Bauaufsicht nach ihm, ob ein Vorhaben an dieser Stelle zulässig ist. Zusätzlich muss die Erschließung gesichert sein, also vor allem die Zufahrt über eine öffentliche Straße. Die Bauaufsicht ist die untere Bauaufsichtsbehörde, die je nach Ort bei der Stadt oder beim Landkreis sitzt. Für einen Padelplatz prüft sie vor allem den Court, also das Spielfeld mit Stahlgerüst, Glas- und Gitterwänden, dazu Flutlicht, Stellplätze und eine mögliche Halle.
| Festsetzung | Was sie regelt | Frage an den Padelplatz |
|---|---|---|
| Art der baulichen Nutzung | Baugebiet, etwa allgemeines Wohngebiet oder Gewerbegebiet, oder eine Fläche für Sport- und Spielanlagen | Ist eine Sportanlage hier erlaubt? |
| Maß der baulichen Nutzung | Grundflächenzahl und Höhe der baulichen Anlagen | Wie viel des Grundstücks dürfen Courts und Stellplätze bedecken, und wie hoch darf eine Halle werden? |
| Überbaubare Grundstücksflächen | Baugrenzen, Baulinien oder Bebauungstiefen | Steht der Court innerhalb der Baugrenzen? |
| Örtliche Verkehrsflächen | Straßen und Wege | Erreichen Lkw und Spieler das Grundstück über eine öffentliche Straße? |
Die Gemeinde kann im Bebauungsplan auch eigens Flächen für Sport- und Spielanlagen oder Grünflächen mit Sportplätzen festsetzen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 und Nr. 15 BauGB). Auf solchen Flächen steht der Zweck schon fest. Außerdem darf der Plan bauliche Vorkehrungen gegen Lärm vorschreiben, etwa Lärmschutzwände (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
Sportanlagen sind im Gewerbegebiet allgemein zulässig, im reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise
Die Baunutzungsverordnung des Bundes beschreibt die Baugebiete, die ein Bebauungsplan festsetzen kann, und nennt für jedes, welche Anlagen dort zulässig sind. Ein Padelplatz fällt in der Regel unter die Anlagen für sportliche Zwecke. Ob die Bauaufsicht einen kommerziell betriebenen Padelplatz mit Gastronomie anders einordnet, entscheidet sie im Einzelfall. Die rechte Spalte nennt die Lärmwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) in dB(A), einem Maß für den Schallpegel, das so gewichtet ist, wie das menschliche Ohr hört.
| Baugebiet | Anlagen für sportliche Zwecke | Lärmrichtwert tags / nachts am Wohnhaus in diesem Gebiet |
|---|---|---|
| Reines Wohngebiet (§ 3 BauNVO) | nur ausnahmsweise, wenn sie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen | 50 / 35 dB(A) |
| Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) | allgemein zulässig | 55 / 40 dB(A) |
| Dorfgebiet (§ 5 BauNVO), Mischgebiet (§ 6 BauNVO) | allgemein zulässig | 60 / 45 dB(A) |
| Urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) | allgemein zulässig | 63 / 45 dB(A) |
| Kerngebiet (§ 7 BauNVO) | allgemein zulässig | 60 / 45 dB(A) |
| Gewerbegebiet (§ 8 BauNVO) | allgemein zulässig | 65 / 50 dB(A) |
| Industriegebiet (§ 9 BauNVO) | nur ausnahmsweise | kein eigener Richtwert |
Die Lärmwerte stammen aus § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV und gelten tags außerhalb der Ruhezeiten und nachts. Tags heißt werktags 6 bis 22 Uhr, und die Ruhezeiten liegen werktags von 6 bis 8 und von 20 bis 22 Uhr. Gemessen wird im Freien vor dem Wohnhaus des Nachbarn, und maßgeblich ist das Gebiet, in dem dieses Haus liegt. Ein Padelplatz im Gewerbegebiet muss deshalb die Werte eines allgemeinen Wohngebiets einhalten, wenn gleich daneben ein solches Gebiet beginnt.
Allgemein zulässig heißt nicht, dass jeder Padelplatz genehmigt wird. Nach § 15 Abs. 1 BauNVO ist eine Anlage im Einzelfall unzulässig, wenn von ihr Belästigungen oder Störungen ausgehen können, die im Baugebiet oder in seiner Umgebung unzumutbar sind. Bei einem Padelplatz kommen dafür vor allem das Knallen des Balls auf Schläger und Glaswände und das Flutlicht am Abend in Frage.
Ältere Bebauungspläne richten sich nach der Fassung der Baunutzungsverordnung, die bei ihrer öffentlichen Auslegung galt. So regeln es die Übergangsvorschriften der Verordnung, etwa § 25d BauNVO. Ältere Fassungen können Sportanlagen in einem Baugebiet anders behandeln als die heutige. Welche Fassung für Ihr Grundstück gilt, sagt Ihnen das Bauamt der Gemeinde.
Die Grundflächenzahl begrenzt, wie viel des Grundstücks der Padelplatz bedecken darf
Das Maß der baulichen Nutzung drückt ein Bebauungsplan unter anderem mit der Grundflächenzahl aus, kurz GRZ. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 19 Abs. 1 BauNVO). Bei einer GRZ von 0,4 dürfen bauliche Anlagen also 40 Prozent des Grundstücks bedecken. Stellplätze mit Zufahrten und Nebenanlagen zählen mit. Sie dürfen die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis zu einer GRZ von 0,8, sofern der Plan nichts anderes festsetzt (§ 19 Abs. 4 BauNVO).
Für das Aufstellen neuer Pläne nennt § 17 BauNVO Orientierungswerte für die Obergrenze. Sie liegen bei 0,4 im allgemeinen Wohngebiet, bei 0,6 im Misch- und Dorfgebiet und bei 0,8 im Gewerbegebiet. Den Wert, der für Ihr Grundstück gilt, lesen Sie im Plan selbst. Ob die Bauaufsicht die ganze Fläche des Courts auf die Grundfläche anrechnet, klären Sie mit ihr. Wie stark die Grundflächenzahl die nötige Größe des Grundstücks erhöht, lässt sich mit diesen Werten durchrechnen.
Für eine Halle über dem Court kann eine festgesetzte Höchsthöhe zur Hürde werden. Die Internationale Padel-Föderation (FIP) verlangt über dem Spielfeld mindestens 6 Meter freie Höhe und empfiehlt für neue Anlagen 8 Meter.
Ohne Bebauungsplan muss sich der Padelplatz in die Umgebung einfügen
Nicht jedes Grundstück liegt im Gebiet eines Bebauungsplans. Liegt es in einem bebauten Ortsteil, ist ein Padelplatz zulässig, wenn er sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, nach der Bauweise und nach der überbauten Fläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist (§ 34 Abs. 1 BauGB). Entspricht die Umgebung einem Baugebiet der Baunutzungsverordnung, etwa einem allgemeinen Wohngebiet, prüft die Bauaufsicht die Art der Nutzung so, als gäbe es einen Plan mit diesem Baugebiet (§ 34 Abs. 2 BauGB). Ein Tennisgelände in der Nachbarschaft spricht dann eher für den Padelplatz als eine Straße, an der nur Wohnhäuser stehen.
Liegt das Grundstück außerhalb der bebauten Ortsteile, im sogenannten Außenbereich, gilt § 35 BauGB. Sportanlagen gehören nicht zu den Vorhaben, die das Gesetz dort bevorzugt zulässt. Ein Padelplatz ist im Außenbereich nur im Einzelfall zulässig, wenn er keine öffentlichen Belange beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist (§ 35 Abs. 2 BauGB). In beiden Fällen entscheidet die Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 Abs. 1 BauGB).
Abstandsflächen, Stellplätze, Entwässerung und Licht regeln Land und Gemeinde
Neben dem Bebauungsplan prüft die Bauaufsicht Regeln, die nicht aus dem Bauplanungsrecht des Bundes stammen. Die Abstandsflächen schreibt die Landesbauordnung vor. Das sind Flächen vor den Außenwänden eines Gebäudes, die bis zur Grundstücksgrenze frei bleiben müssen, und ihre Tiefe richtet sich nach der Höhe der Wand. Ob auch ein offener Court mit 4 Meter hohen Stirnwänden Abstandsflächen auslöst, ist je nach Bundesland unterschiedlich und hängt davon ab, ob von ihm Wirkungen wie von einem Gebäude ausgehen.
Wie viele Stellplätze eine Padelanlage nachweisen muss, regeln die Landesbauordnung und oft eine Stellplatzsatzung der Gemeinde. Die Zahl ist je nach Bundesland und Gemeinde unterschiedlich, und das Bauamt nennt sie Ihnen für Ihr Vorhaben. Wohin das Regenwasser vom Court fließen darf, bestimmt die Entwässerungssatzung der Gemeinde. Es muss entweder auf dem Grundstück versickern oder kontrolliert in einen Kanal geleitet werden.
Für das Flutlicht hat der Gesetzgeber keine Grenzwerte erlassen. Gutachter und Behörden stützen sich häufig auf die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Sie bewerten, wie stark das Licht Nachbarräume aufhellt und ob es blendet.
Weicht der Padelplatz vom Bebauungsplan ab, hilft nur eine Ausnahme oder eine Befreiung
Passt ein Padelplatz nicht zu einer Festsetzung, bietet § 31 BauGB zwei Wege. Eine Ausnahme ist möglich, wenn der Bebauungsplan sie nach Art und Umfang ausdrücklich vorsieht (§ 31 Abs. 1 BauGB). Dazu gehören die Anlagen, die die Baunutzungsverordnung in einem Baugebiet ausnahmsweise zulässt, etwa die Sportanlage im reinen Wohngebiet.
Eine Befreiung ist möglich, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und einer von drei Gründen vorliegt. Entweder verlangen Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung, oder die Abweichung ist städtebaulich vertretbar, oder der Plan würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen. Zusätzlich muss die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein (§ 31 Abs. 2 BauGB). Über Ausnahme und Befreiung entscheidet die Bauaufsicht nach ihrem Ermessen und im Einvernehmen mit der Gemeinde (§ 36 Abs. 1 BauGB).
Von Regeln der Landesbauordnung, etwa den Abstandsflächen, kann die Bauaufsicht eine Abweichung zulassen. Die Voraussetzungen dafür sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ob Ihr Vorhaben eine Ausnahme, eine Befreiung oder eine Abweichung braucht, klärt eine Bauvoranfrage verbindlich, bevor Sie den Bauantrag stellen.
5 Fragen zum Bebauungsplan für einen Padelplatz
Darf ein Padelplatz in einem Gewerbegebiet gebaut werden?
Ja, ein Padelplatz darf in einem Gewerbegebiet gebaut werden, weil die Baunutzungsverordnung Anlagen für sportliche Zwecke dort allgemein zulässt (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO). Am Wohnhaus eines Nachbarn im Gewerbegebiet darf der Lärm tags 65 dB(A) und nachts 50 dB(A) erreichen. Grenzt ein Wohngebiet an, gelten an den Häusern dort dessen niedrigere Werte aus der 18. BImSchV.
Darf ein Padelplatz in einem reinen Wohngebiet gebaut werden?
Ein Padelplatz ist in einem reinen Wohngebiet nur ausnahmsweise zulässig, und nur wenn er den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dient (§ 3 Abs. 3 BauNVO). Ob ein kommerzieller Padelplatz mit Spielern von außerhalb diese Bedingung erfüllt, entscheidet die Bauaufsicht. Der Lärm darf an den Wohnhäusern tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) nicht überschreiten. Strengere Tagwerte setzt die 18. BImSchV nur für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten.
Was gilt für einen Padelplatz, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Ein Padelplatz ohne Bebauungsplan muss sich in einem bebauten Ortsteil in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Im Außenbereich ist er nur im Einzelfall zulässig, wenn er keine öffentlichen Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 BauGB). In beiden Fällen entscheidet die Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Gemeinde hat dafür zwei Monate Zeit, danach gilt ihr Einvernehmen als erteilt (§ 36 Abs. 2 BauGB).
Gilt ein Padelplatz mit Canopy als Gebäude?
Ein Padelplatz mit Canopy, also mit einem offenen Stahldach, gilt oft als Gebäude. Die Musterbauordnung nennt Gebäude selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die Menschen betreten können und die dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen dienen (§ 2 Abs. 2 MBO). Als Gebäude muss das Dach innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans stehen und die Abstandsflächen der Landesbauordnung einhalten. Die verbindliche Einstufung trifft die Bauaufsicht nach dem Recht ihres Bundeslandes.
Wo steht, welcher Bebauungsplan für ein Grundstück gilt?
Welcher Bebauungsplan für ein Grundstück gilt, erfahren Sie beim Bauamt der Gemeinde. Nach § 10a Abs. 2 BauGB soll die Gemeinde in Kraft getretene Bebauungspläne mit Begründung auch ins Internet stellen und über ein zentrales Portal des Landes zugänglich machen. Achten Sie auf das Datum des Plans, weil es bestimmt, welche Fassung der Baunutzungsverordnung gilt.