Welche Genehmigung braucht man für einen Padelplatz?

Ein Padelplatz braucht fast immer eine Baugenehmigung, ein Court in einer Halle eine Nutzungsänderung. Den Lärm prüft die Bauaufsicht nach der 18. BImSchV.

Padel-Baustelle hinter einem grünen Bauzaun auf einem Sportgelände, davor ein Vermessungsstativ
Erst die Baugenehmigung, dann der Bauzaun. Ohne Bescheid darf kein Court entstehen. Bild: KI generiert.

Ein Padelplatz braucht in Deutschland fast immer eine Baugenehmigung. Sie kommt von der unteren Bauaufsichtsbehörde, kurz Bauaufsicht, die je nach Ort bei der Stadt oder beim Landkreis sitzt. Wer einen Court, also das Spielfeld mit Stahlgerüst, Glas- und Gitterwänden, in eine bestehende Halle stellt, beantragt eine Genehmigung der Nutzungsänderung. Eine eigene Lärmgenehmigung gibt es nicht. Die Bauaufsicht prüft im selben Verfahren, ob der Padelplatz die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) einhält, und verlangt dafür fast immer ein Schallgutachten, wenn Wohnhäuser in der Nähe stehen.

Ein Padelplatz ist eine bauliche Anlage und braucht deshalb eine Baugenehmigung

Welche Bauwerke genehmigt werden müssen, regeln die Landesbauordnungen der 16 Bundesländer. Eine bauliche Anlage ist danach alles, was aus Bauprodukten hergestellt und mit dem Erdboden verbunden ist. Die Musterbauordnung, die die Bauministerkonferenz als Vorlage für diese Landesgesetze beschließt, zählt Sport- und Spielflächen ausdrücklich dazu (§ 2 Abs. 1 MBO). Ein Court erfüllt die Merkmale gleich mehrfach. Sein Stahlgerüst ist auf einem Fundament verankert, seine Stirnwände sind 4 Meter hoch, und die Flutlichtstrahler sitzen auf Masten oder am Gerüst.

Dass der Hersteller den Court als Bausatz liefert und ein Montageteam ihn in 2 bis 4 Tagen aufbaut, ändert an dieser Einstufung nichts. Für kleine Vorhaben wie niedrige Einfriedungen sehen die Landesbauordnungen Ausnahmen vor, die ohne Genehmigung gebaut werden dürfen. Welche Vorhaben das genau sind, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Ein Court mit Glaswänden und Flutlicht gehört in der Regel nicht dazu. Fragen Sie trotzdem bei der Bauaufsicht nach, bevor Sie einen Vertrag mit einem Court-Hersteller unterschreiben.

Ein Dach über dem Court bringt weitere Anforderungen. Ein Canopy, also ein offenes Stahldach, gilt oft als Gebäude. Dann muss es die Abstandsflächen einhalten, also die Mindestabstände zur Grundstücksgrenze, die die Landesbauordnung vorschreibt. Eine geschlossene Halle ist in jedem Fall ein Gebäude.

Ein Court in einer bestehenden Halle braucht eine Genehmigung der Nutzungsänderung

Wer einen Court in eine Lager- oder Industriehalle stellt, ändert, wofür die Halle genutzt wird. Aus einem Lager wird eine Sportstätte, und eine Sportstätte muss andere Brandschutzregeln erfüllen als ein Lager. Die Nutzungsänderung braucht deshalb eine eigene Genehmigung, auch wenn die Halle von außen gleich aussieht. Meist verlangt die Bauaufsicht zusätzliche Fluchtwege, eine Rauchabzugsanlage, Feuerlöscher und eine Notbeleuchtung.

Antrag und Brandschutz kosten nach den Preisspannen des Padelplatz-Kostenrechners 20.000 bis 50.000 Euro. Wo Ihr Vorhaben in dieser Spanne liegt, hängt davon ab, wie viel davon die Halle schon mitbringt. Auch die neue Nutzung muss zum Bebauungsplan passen. In einem Gewerbegebiet ist das meist kein Hindernis, weil die Baunutzungsverordnung (BauNVO) Anlagen für sportliche Zwecke dort allgemein zulässt (§ 8 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO).

Den Lärm prüft die Bauaufsicht nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Ob ein Padelplatz genehmigt wird, hängt meist am Lärm. Der Ball knallt auf Schläger aus Carbon und EVA-Schaum und prallt laut von den Glaswänden ab. Akustiker nennen solche kurzen, lauten Geräusche Impulsgeräusche. Wie laut eine Sportanlage an den Wohnhäusern der Nachbarn sein darf, legt der Bund in der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) fest. Ihre Grenzen heißen Immissionsrichtwerte. Sie werden in dB(A) angegeben, einem Maß für den Schallpegel, das so gewichtet ist, wie das menschliche Ohr hört.

Die TA Lärm, die zum Beispiel Gewerbebetriebe einhalten müssen, gilt für Padelplätze nicht. Sie nimmt Sportanlagen, die unter die 18. BImSchV fallen, in ihrer Nummer 1 ausdrücklich aus.

Gebiet, in dem das Wohnhaus des Nachbarn liegt Richtwert tags außerhalb der Ruhezeiten Richtwert nachts
Gewerbegebiet 65 dB(A) 50 dB(A)
Urbanes Gebiet 63 dB(A) 45 dB(A)
Kerngebiet, Dorfgebiet, Mischgebiet 60 dB(A) 45 dB(A)
Allgemeines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet 55 dB(A) 40 dB(A)
Reines Wohngebiet 50 dB(A) 35 dB(A)
Kurgebiet, Krankenhaus, Pflegeanstalt 45 dB(A) 35 dB(A)

Die Werte stammen aus § 2 Abs. 2 der 18. BImSchV. Sie gelten im Freien vor dem Wohnhaus und richten sich nach dem Gebiet, in dem dieses Haus steht. Tags heißt werktags 6 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 7 bis 22 Uhr. In der Ruhezeit am Morgen, werktags von 6 bis 8 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 7 bis 9 Uhr, liegen die Werte um 5 dB(A) niedriger, nur im Kurgebiet nicht.

Das Schallgutachten berechnet, welcher Pegel am nächsten Wohnhaus ankommt, und nennt die Auflagen, unter denen der Padelplatz genehmigt werden kann. Liegt der berechnete Wert über dem Richtwert, kann die Bauaufsicht eine Lärmschutzwand verlangen. Solche Wände nennt § 3 der 18. BImSchV ausdrücklich als Schutzmaßnahme. Die Behörde darf außerdem Betriebszeiten festsetzen (§ 5 Abs. 2 der 18. BImSchV). Ein Schallgutachten kostet 2.000 bis 5.000 Euro, eine Lärmschutzwand von etwa 20 Metern Länge und 4 Metern Höhe 12.000 bis 28.000 Euro (Preisspannen des Padelplatz-Kostenrechners).

Bebauungsplan und Baugesetzbuch entscheiden, ob der Standort zulässig ist

Bevor es um Statik und Lärm geht, klärt die Bauaufsicht, ob ein Padelplatz an dieser Stelle überhaupt erlaubt ist. Die Regeln dafür stehen im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung, und beide gelten bundesweit. Viele Gemeinden haben für ihre Gebiete einen Bebauungsplan beschlossen. Das ist eine Satzung, die festlegt, was auf den einzelnen Grundstücken gebaut werden darf, und ein Padelplatz muss ihre Festsetzungen einhalten (§ 30 BauGB).

Anlagen für sportliche Zwecke sind in Gewerbe-, Misch-, Dorf-, Kern- und urbanen Gebieten sowie in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässig. In reinen Wohngebieten erlaubt die Baunutzungsverordnung sie nur ausnahmsweise und nur, wenn sie den Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen (§ 3 Abs. 3 BauNVO). Auch wo Sportanlagen allgemein zulässig sind, darf ein Padelplatz die Nachbarn nicht unzumutbar stören (§ 15 Abs. 1 BauNVO).

Fehlt ein Bebauungsplan, muss sich der Padelplatz in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Außerhalb der bebauten Ortsteile, im sogenannten Außenbereich, ist er nur im Einzelfall zulässig, wenn er keine öffentlichen Belange beeinträchtigt (§ 35 Abs. 2 BauGB). Wie der Bebauungsplan Fläche, Höhe und Lage eines Padelplatzes begrenzt, hängt von seinen einzelnen Festsetzungen ab.

Der Bauantrag enthält Lageplan, Bauzeichnungen, Statik und meist ein Schallgutachten

Den Bauantrag reicht ein vorlageberechtigter Entwurfsverfasser ein. Das ist ein Architekt oder Bauingenieur, der nach Landesrecht Bauanträge unterschreiben darf. Welche Unterlagen ein Antrag braucht, legt jedes Bundesland selbst fest. Für einen Padelplatz kommen meist sechs Unterlagen zusammen.

Unterlage Inhalt Kosten
Lageplan Lage des Courts, Abstände zu Grundstücksgrenzen und Nachbarhäusern im Honorar für Architekt und Bauantrag, 5.000 bis 10.000 Euro
Bauzeichnungen und Baubeschreibung Grundriss, Ansichten, Höhe von Wänden und Flutlichtmasten im selben Honorar
Entwässerungsantrag Ableitung des Regenwassers vom Court im selben Honorar
Standsicherheitsnachweis (Statik) Nachweis, dass Fundament und Stahlgerüst Wind und Ballaufprall tragen, je nach Bundesland mit dem Antrag oder vor Baubeginn Angebot eines Tragwerksplaners einholen
Schallgutachten Lärm am nächsten Wohnhaus nach der 18. BImSchV 2.000 bis 5.000 Euro
Lichtgutachten Aufhellung und Blendung an Nachbarhäusern, wenn die Bauaufsicht es verlangt Angebot einholen

Die Spannen in Euro sind Preisspannen des Padelplatz-Kostenrechners. Das Honorar für Architekt und Bauantrag gilt für einen Außenplatz und umfasst die Leistungsphasen 1 bis 4 der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Diese vier Phasen heißen Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung.

Die Statik muss die Windlast am Standort berücksichtigen. Deutschland ist dafür in vier Windzonen eingeteilt, und an der Küste braucht ein Court oft verstärkte Profile und zusätzliche Bodenanker. Zu den Honoraren kommt die Gebühr der Bauaufsicht. Ihre Höhe regelt die Gebührenordnung des Bundeslandes, und die Bauaufsicht nennt sie Ihnen auf Anfrage.

Eine Bauvoranfrage klärt die Zulässigkeit, bevor Sie den Court bestellen

Mit einer Bauvoranfrage lassen Sie einzelne Fragen vorab verbindlich klären, zum Beispiel, ob ein Padelplatz auf dem Grundstück überhaupt zulässig ist. Die Antwort der Bauaufsicht heißt Bauvorbescheid. Er bindet die Behörde für eine Frist, die die Landesbauordnung festlegt. In Baden-Württemberg gilt ein Bauvorbescheid drei Jahre (§ 57 LBO Baden-Württemberg), in anderen Ländern kann die Frist abweichen.

Sinnvoll ist eine Bauvoranfrage, wenn die Zulässigkeit unsicher ist. Das betrifft etwa ein Grundstück im reinen Wohngebiet, eines ohne Bebauungsplan oder eines, auf dem Wohnhäuser nah am geplanten Court stehen. Die Voranfrage kostet Zeit, weil die Behörde über sie eigens entscheidet. In Baden-Württemberg ist dafür ein Monat vorgesehen (§ 54 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg), um den sich der Weg bis zum fertigen Padelplatz verlängert. Dafür bestellen Sie den Court erst, wenn feststeht, dass er an dieser Stelle stehen darf.

Wann die Bauaufsicht die Nachbarn beteiligt, regelt ebenfalls die Landesbauordnung, und auch das ist je nach Bundesland unterschiedlich. Wer den Court schon vor der Genehmigung bestellt, sollte den Hersteller fragen, ob er einen Rücktritt für den Fall zusagt, dass die Behörde den Antrag ablehnt.

5 Fragen zur Baugenehmigung für einen Padelplatz

Braucht ein privater Padelplatz im Garten eine Baugenehmigung?

Ein privater Padelplatz im Garten braucht in der Regel ebenfalls eine Baugenehmigung, weil auch er eine bauliche Anlage mit Fundament, 4 Meter hohen Stirnwänden und meist Flutlicht ist. Ob er neben dem Wohnhaus zulässig ist, beurteilt die Bauaufsicht nach dem Bebauungsplan und im Einzelfall. Klären Sie das vor der Bestellung mit ihr.

Was kostet die Baugenehmigung für einen Padelplatz?

Die Baugenehmigung für einen Außenplatz kostet Honorare für Planung und Gutachten sowie eine Gebühr der Bauaufsicht. Architekt und Bauantrag kosten nach den Preisspannen des Padelplatz-Kostenrechners 5.000 bis 10.000 Euro, ein Schallgutachten 2.000 bis 5.000 Euro. Verlangt die Bauaufsicht eine Lärmschutzwand, kommen 12.000 bis 28.000 Euro hinzu. Die Gebühr selbst regelt die Gebührenordnung des Bundeslandes, ihre Höhe nennt die Bauaufsicht auf Anfrage.

Wie lange dauert die Baugenehmigung für einen Padelplatz?

Die Baugenehmigung für einen Padelplatz dauert je nach Bundesland unterschiedlich lange, weil jedes Land die Fristen seiner Bauaufsicht selbst regelt. In Baden-Württemberg muss die Behörde über einen vollständigen Antrag innerhalb von zwei Monaten entscheiden, im vereinfachten Verfahren innerhalb eines Monats (§ 54 Abs. 5 LBO Baden-Württemberg). Gibt es keinen Bebauungsplan oder braucht das Vorhaben eine Befreiung, entscheidet die Bauaufsicht im Einvernehmen mit der Gemeinde. Die Gemeinde hat dafür bundesweit zwei Monate Zeit, danach gilt ihr Einvernehmen als erteilt (§ 36 Abs. 2 BauGB).

Braucht ein Padelplatz mit Flutlicht ein Lichtgutachten?

Ein Padelplatz mit Flutlicht braucht ein Lichtgutachten, wenn die Bauaufsicht Aufhellung oder Blendung an Nachbarhäusern prüfen will. Für Licht hat der Gesetzgeber keine Grenzwerte erlassen. Gutachter und Behörden stützen sich deshalb häufig auf die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI). Ob und in welcher Form ein Nachweis nötig ist, ist je nach Bundesland und Behörde unterschiedlich.

Was passiert, wenn ein Padelplatz ohne Baugenehmigung gebaut wird?

Ein ohne Baugenehmigung gebauter Padelplatz verstößt gegen die Landesbauordnung. Die Bauaufsicht kann die Arbeiten einstellen, die Nutzung untersagen und den Rückbau anordnen. Bauen ohne Genehmigung ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld droht. Wie hoch es ausfallen kann, ist je nach Bundesland unterschiedlich.